Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Publendo sowie für sämtliche über Publendo angebotenen oder vermittelten Leistungen.
Publendo bietet eine Plattform für Content-Kooperationen zwischen Websitebetreibern, Publishern und Sponsoren. Zu den angebotenen Funktionen können insbesondere die Registrierung und Analyse von Domains, die Vermittlung und Durchführung von Linktausch-Kooperationen, die Veröffentlichung von Gast- und Gegenartikeln, die Bereitstellung von Sponsorartikeln sowie der Erwerb und die Verwendung von Credits gehören.
Je nach gewählter Funktion können Nutzer gegenüber Publendo unterschiedliche Rollen einnehmen, insbesondere als Publisher oder Sponsor.
2. Betreiber und Vertragspartner
Betreiber der Plattform ist der im Impressum von Publendo angeführte Unternehmer.
Soweit eine Leistung unmittelbar von Publendo angeboten wird, kommt der entsprechende Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber von Publendo zustande.
Werden Leistungen anderer Nutzer vermittelt oder miteinander verknüpft, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vorgang, welche Leistungen Publendo selbst erbringt und welche Pflichten den beteiligten Nutzern zukommen.
3. Registrierung und Benutzerkonto
Für die Nutzung bestimmter Funktionen ist ein Benutzerkonto erforderlich.
Der Nutzer hat bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Die angegebene E-Mail-Adresse muss bestätigt werden. Erst nach erfolgreicher E-Mail-Verifizierung können die dafür vorgesehenen Funktionen des Mitgliederbereichs vollständig genutzt werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Änderungen der hinterlegten E-Mail-Adresse können eine erneute Verifizierung erforderlich machen.
Publendo darf Konten vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Manipulation, unzulässige Inhalte, falsche Angaben oder erhebliche Verstöße gegen diese AGB bestehen.
4. Domains und Domainverifizierung
Publisher können Domains zu ihrem Benutzerkonto hinzufügen.
Publendo kann verlangen, dass der Nutzer nachweist, dass er zur Nutzung bzw. Verwaltung der betreffenden Domain berechtigt ist. Hierzu können technische Verifizierungsverfahren eingesetzt werden.
Eine erfolgreich verifizierte Domain kann automatisiert analysiert werden. Dabei können insbesondere Themengebiet, inhaltliche Ausrichtung, vorhandene externe Links und weitere für die Plattform erforderliche Merkmale ermittelt werden.
Eine erfolgreiche Verifizierung stellt keine Garantie für eine bestimmte Bewertung, Vermittlung oder Anzahl an Kooperationen dar.
5. Linktausch
Publendo kann verifizierten Publisher-Domains automatisiert eine thematisch geeignete Netzwerkdomain für einen Linktausch vorschlagen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Partnerdomain besteht nicht.
Zur besseren Verteilung von Verlinkungen kann Publendo bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Domains insbesondere thematische Übereinstimmung, bestehende Kooperationen, bereits vorhandene externe Links und die Verteilung innerhalb des Publendo-Netzwerks berücksichtigen.
Nach Annahme eines Vorschlags kann Publendo einen für die Kooperation vorgesehenen Artikel bzw. HTML-Inhalt erstellen.
6. Anforderungen an Linktausch-Artikel
Der für einen Linktausch bereitgestellte Artikel muss entsprechend den Vorgaben von Publendo veröffentlicht werden.
Backlinks sollen redaktionell sinnvoll in den Inhalt eingebunden werden. Publendo kann insbesondere Vorgaben hinsichtlich Ziel-URL, Linktext, thematischer Einbettung und Mindestumfang machen.
Domainnamen müssen nicht als Linktext verwendet werden. Publendo kann stattdessen einen thematisch passenden Phrase-, Partial-Match- oder sonstigen redaktionellen Linktext vorgeben.
Manipulationen, die den vereinbarten Backlink faktisch entwerten, sind nicht zulässig. Hierzu zählen insbesondere versteckte Links, technisch blockierte Links, nachträgliche Weiterleitungen auf sachfremde Ziele oder andere Maßnahmen, die der vereinbarten Kooperation widersprechen.
7. Gegenleistung und Gegenartikel
Nach erfolgreicher Prüfung der vereinbarten Veröffentlichung kann der Publisher den vorgesehenen Gegenartikel für Publendo einreichen.
Publendo kann eingereichte Artikel automatisiert und/oder manuell auf technische und inhaltliche Anforderungen überprüfen.
Dazu gehören insbesondere Mindestumfang, thematische Eignung, Linkziel, Linktext, externe Links, unzulässige Themen sowie grundlegende Qualitätsanforderungen.
Die erfolgreiche technische Prüfung begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung eines rechtswidrigen, irreführenden, minderwertigen oder gegen die Plattformregeln verstoßenden Inhalts.
8. Überwachung von Linktausch-Kooperationen
Publendo ist berechtigt, bestehende Linktausch-Kooperationen regelmäßig automatisiert zu überprüfen.
Dabei kann insbesondere kontrolliert werden, ob der vereinbarte Artikel erreichbar ist und der vereinbarte Backlink weiterhin vorhanden und technisch nutzbar ist.
Wird der vereinbarte Backlink entfernt oder ist die Veröffentlichung nicht mehr erreichbar, darf Publendo den im Gegenzug gewährten Link automatisiert deaktivieren.
Wird der vereinbarte Zustand später wiederhergestellt und durch die erneute Prüfung erkannt, kann auch der entsprechende Gegenlink automatisiert wieder aktiviert werden.
Diese technische Überwachung dient dazu, die Gegenseitigkeit einer Linktausch-Kooperation aufrechtzuerhalten.
9. Beendigung einer Linktausch-Kooperation
Eine Linktausch-Kooperation kann über die dafür vorgesehene Funktion beendet werden.
Die Beendigung muss nicht zwingend zur Löschung der beteiligten Artikel führen. Publendo kann insbesondere lediglich die im Rahmen des Linktausches gesetzten Links deaktivieren.
Der verbleibende redaktionelle Inhalt kann weiterhin veröffentlicht bleiben.
Nach Beendigung einer Kooperation kann Publendo einen nicht mehr für den Linktausch benötigten eigenen Artikel nach interner Freigabe für andere zulässige Nutzungsformen vorsehen.
10. Sponsorartikel und Artikelplätze
Publendo kann Publishern Artikel bzw. Veröffentlichungsplätze zur Vermarktung an Sponsoren zur Verfügung stellen.
Die Verfügbarkeit eines Artikels oder Artikelplatzes kann sich jederzeit ändern.
Mit erfolgreicher Reservierung bzw. einem erfolgreichen Kauf wird der betreffende Artikelplatz für die betreffende Transaktion gesperrt und darf nicht gleichzeitig einem weiteren Sponsor verkauft werden.
Artikel, die einer laufenden Linktausch-Kooperation zugeordnet sind, stehen grundsätzlich nicht als Sponsorartikel zur Verfügung.
Die entsprechenden Zuordnungen und internen Statusinformationen können ausschließlich systemintern geführt werden und müssen öffentlich auf der Website nicht sichtbar sein.
11. Externe Links in Sponsorartikeln
Sponsorartikel dürfen ausschließlich die im jeweiligen Auftrag vereinbarten externen Links enthalten.
Weitere kommerzielle externe Links zu anderen Sponsoren oder konkurrierenden Auftraggebern dürfen nicht ohne entsprechende Freigabe ergänzt werden.
Publendo kann bestehende Artikel vor einer Sponsorbelegung automatisiert auf externe Links überprüfen.
Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass derselbe Artikel gleichzeitig für miteinander unvereinbare Link- oder Sponsoringzwecke verwendet wird.
12. Keine Garantie für Suchmaschinenrankings
Publendo verkauft bzw. vermittelt Content-, Veröffentlichungs- und Kooperationsleistungen.
Publendo garantiert ausdrücklich keine bestimmte Position in Suchmaschinen, keine Indexierung durch Google oder andere Suchmaschinen, keinen bestimmten SEO-Effekt, keine Steigerung von Domainwerten und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Suchmaschinen entscheiden eigenständig über Crawling, Indexierung und Bewertung von Websites und Links.
Eine spätere Änderung der Bewertung von Links oder Inhalten durch Suchmaschinen begründet daher für sich allein keinen Mangel der von Publendo ordnungsgemäß erbrachten Leistung.
13. Credits
Bestimmte kostenpflichtige Leistungen können über Publendo-Credits abgerechnet werden.
Der jeweils erforderliche Creditbetrag wird vor Durchführung der kostenpflichtigen Transaktion angezeigt.
Credits werden dem Benutzerkonto nach erfolgreicher Zahlung gutgeschrieben.
Credits stellen kein Bankguthaben und kein Zahlungsmittel außerhalb von Publendo dar. Sie können ausschließlich für die auf Publendo vorgesehenen Leistungen eingesetzt werden.
Soweit gesetzlich zulässig und vor dem Erwerb eindeutig kommuniziert, besteht kein Anspruch auf Barauszahlung nicht verbrauchter Credits. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Zahlungen
Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden beim jeweiligen Zahlungsvorgang angezeigt.
Nach erfolgreicher Credit-Aufladung bzw. Zahlung kann Publendo eine elektronische Zahlungsbestätigung an die im Benutzerkonto hinterlegte und bestätigte E-Mail-Adresse senden.
Zusätzlich kann Publendo im Transaktionsbereich eine Funktion bereitstellen, mit der eine Zahlungsbestätigung erneut per E-Mail angefordert werden kann.
Etwaige Rechnungs- und Steuerpflichten richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
15. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses auf Publendo angegebenen Preise bzw. Creditwerte.
Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Bestellung werden dem Nutzer die wesentlichen Kosten angezeigt.
Soweit Umsatzsteuer anfällt, erfolgt die Preisangabe entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
16. Pflichten der Nutzer
Nutzer dürfen Publendo insbesondere nicht für rechtswidrige, betrügerische oder irreführende Zwecke verwenden.
Unzulässig sind insbesondere Inhalte oder Verlinkungen, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
Der Nutzer muss über die erforderlichen Rechte an den von ihm eingereichten Texten, Bildern, Marken, Links und sonstigen Inhalten verfügen.
Publendo darf Inhalte ablehnen, sperren oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen oder erhebliche Verstöße gegen die Plattformregeln bestehen.
17. Nutzungsrechte an eingereichten Inhalten
Mit Einreichung eines zur Veröffentlichung bestimmten Inhalts räumt der Nutzer Publendo die für die vereinbarte Veröffentlichung technisch und redaktionell erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Diese umfassen insbesondere das Recht, den Inhalt auf Publendo zu speichern, technisch aufzubereiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Soweit zur Qualitätssicherung erforderlich, darf Publendo Formatierungen und technisch notwendige Anpassungen vornehmen, sofern dadurch die wesentliche Aussage des Beitrags nicht verfälscht wird.
Der Nutzer versichert, dass er zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist.
18. Verfügbarkeit der Plattform
Publendo bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der Plattform.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden. Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Ausfälle externer Dienstleister können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
19. Haftung
Publendo haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Publendo, insbesondere für Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen, Rankingverluste, Indexierungsentscheidungen, Ausfälle fremder Websites oder eigenmächtige Veränderungen durch andere Nutzer.
Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie sonstige nicht wirksam ausschließbare Ansprüche, bleiben unberührt.
20. Laufzeit und Kündigung des Benutzerkontos
Der Nutzer kann sein Benutzerkonto entsprechend den auf Publendo vorgesehenen Möglichkeiten kündigen bzw. löschen lassen.
Vor der Löschung können noch bestehende Transaktionen, offene Zahlungen oder laufende Kooperationen abzuwickeln sein.
Die Löschung eines Benutzerkontos führt nicht zwingend zur Löschung bereits veröffentlichter redaktioneller Inhalte, sofern Publendo weiterhin über eine rechtliche Grundlage bzw. entsprechende Nutzungsrechte für deren Veröffentlichung verfügt.
Bestehende Linktausch-Verknüpfungen können mit Beendigung des Kontos deaktiviert werden.
Publendo kann den Betreiber über relevante technische Folgen einer Kontolöschung informieren, damit bestehende Artikel und Kooperationen ordnungsgemäß verwaltet werden können.
21. Änderungen dieser AGB
Publendo kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist.
Bei wesentlichen Änderungen werden registrierte Nutzer in geeigneter Weise informiert.
Für bereits vollständig abgeschlossene Einzeltransaktionen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
22. Verbraucherrechte
Soweit ein Nutzer Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben sämtliche zwingenden verbraucherschützenden Rechte unberührt.
Insbesondere können bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Rücktrittsrechte bestehen.
Bei Dienstleistungen kann ein Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass Publendo bereits während der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt. Der Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Leistungserbringung setzt im B2C-Bereich bestimmte ausdrückliche Erklärungen des Verbrauchers voraus.
Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.
23. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
24. Gerichtsstand
Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Betreibers von Publendo vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.